Fassung vom 29. Februar 2024
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese AGB bilden integrierenden Bestandteil aller Verträge der business4you AG, Grenchenstrasse 5a, CH-2504 Biel/Bienne, mit ihren Kunden über Produkte, Dienstleistungen und sonstige vertragliche Leistungen – einschliesslich AIDA. Bei Widersprüchen gehen schriftliche Individualabreden vor.
1 Geltungsbereich
Die vorliegenden AGB sowie allfällige schriftliche Individualabreden regeln den Vertragsinhalt zwischen business4you und ihren Kunden abschliessend. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung. Bei Widersprüchen gehen die vorliegenden AGB vor.
business4you kann die AGB jederzeit und ohne Ankündigung abändern. Es gilt jeweils die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf www.business4you.ch publizierte Version.
2 Angebot und Vertragsschluss
Dienstleistungs- und Produktinformationen, Konzepte, Leistungsparameter und andere Spezifikationen in Prospekten, Katalogen, Werbemedien oder auf Webseiten (einschliesslich dieser AIDA-Startseite) sind rechtlich nicht bindend und stellen kein Angebot zum Vertragsabschluss dar.
business4you unterbreitet dem Kunden auf Anfrage ein schriftliches Angebot. Ohne anderweitige schriftliche Zusicherung sind Angebote unverbindlich. Die Bestellung durch den Kunden gilt als verbindlicher Antrag. Der Vertrag kommt mit Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden zustande.
Unterlagen aus der Angebotserstellung (Konzepte, Zeichnungen, Muster, Entwürfe) sind vertraulich und dürfen ausschliesslich im Hinblick auf den Vertragsabschluss verwendet werden.
3 Umfang der geschuldeten Arbeitsergebnisse
Umfang und Inhalt ergeben sich abschliessend aus dem Angebot. business4you kann einseitig Verbesserungen vornehmen, soweit diese nicht zu Kostensteigerungen führen. Wird im Angebot auf weitere Unterlagen (Pflichtenhefte, Spezifikationen) verwiesen, werden diese Vertragsbestandteil, sofern sie dem Angebot oder den AGB nicht widersprechen.
4 Ausführung
business4you verpflichtet sich zur professionellen, getreuen und sorgfältigen Erbringung unter Beachtung branchenüblicher Standards. Abgesehen von zugesicherten Eigenschaften verpflichtet sich business4you nicht zur Erreichung eines bestimmten Erfolgs. Zugesichert sind nur Eigenschaften, deren Erfüllung im Angebot explizit schriftlich zugesichert wurde.
5 Beizug Dritter
business4you kann zur Vertragserfüllung Dritte beiziehen, soweit die übernommenen Pflichten schriftlich auf den Dritten überbunden werden. Verlangt der Kunde die Ablösung eines Dritten, trägt er Mehrkosten und Verzögerungen. Gibt der Kunde Dritte vor, trägt er das damit verbundene Risiko; Gewährleistung und Haftung sind auf die Ansprüche gegenüber diesem Dritten beschränkt.
6 Geistiges Eigentum
Alle im Rahmen der Angebotserstellung sowie der Vertragserfüllung geschaffenen Immaterialgüter stehen unabhängig von ihrer Schutzfähigkeit vollumfänglich und ausschliesslich business4you zu. Reverse Engineering ist untersagt.
Soweit der bestimmungsgemässe Gebrauch die Nutzung von Immaterialgütern von business4you erfordert, gewährt business4you mit vollständiger Begleichung der Vergütung eine nicht-exklusive Lizenz. Für Dritt-IP gelten die Lizenzbestimmungen des Dritten. Ein Buyout von Rechten bedarf einer separaten Vereinbarung.
7 Rechte an Software
Umfassen die Arbeitsergebnisse Software (einschliesslich AIDA), ist der Kunde vorbehaltlich anderweitiger schriftlicher Abreden nicht zur Herstellung von Kopien (ausser zu Archivzwecken, Fehlersuche oder Ersatz) oder zur Bearbeitung berechtigt. Disassemblieren, Dekompilieren, Entschlüsseln und Zurückentwickeln sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung untersagt. Im Verletzungsfall kann business4you das Benutzungsrecht widerrufen.
Bei Software von Dritten sind stets die Nutzungsbedingungen des Drittinhabers massgebend.
8 Vertrauliche Informationen
Im Rahmen der Vertragsverhandlung und -erfüllung erhaltene Informationen sind geheim zu halten und dürfen nur für die Vertragserfüllung oder den bestimmungsgemässen Gebrauch verwendet werden. Die Parteien ergreifen angemessene Sicherheitsmassnahmen.
Nicht vertraulich sind Informationen, die nachweislich bereits bekannt oder offenkundig waren, rechtmässig von Dritten stammen oder aufgrund gesetzlicher Pflichten offengelegt werden müssen.
9 Vergütung
Die Vergütung ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot. Alle Kostenangaben verstehen sich in Schweizer Franken und ohne MwSt. Ohne anderweitige Abrede handelt es sich um Richtpreise, nicht um Festpreise. Regieleistungen werden nach Aufwand verrechnet. Nebenkosten, Steuern, Spesen und Reisezeit gehen soweit erforderlich zu Lasten des Kunden.
10 Kündigungsbedingungen für Abonnements
Sofern nicht anders vereinbart, können Abonnements von business4you-Produkten (einschliesslich AIDA / CompanyGPT, soweit als Abonnement bezogen) erstmalig nach Ablauf einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten gekündigt werden. Die Kündigung ist nur zum Ende eines Kalenderjahres zulässig, mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten.
Für das Produkt HubBOX gilt dieselbe Mindestlaufzeit und Kündigungsregel. Im Falle einer Kündigung wird die genutzte Webseite deaktiviert. Die Kosten sind für das laufende Jahr im Voraus bis zum Jahresende zu entrichten.
11 Zahlungsbedingungen
Ohne anderweitige Vereinbarung gilt eine Zahlungsfrist von 20 Tagen ab Rechnungsdatum, netto ohne Abzug. Die Vergütungspflicht ist erfüllt, wenn der Betrag vollständig auf der angegebenen Zahlstelle eingegangen ist. Bei drohendem Zahlungsausfall kann business4you Vorauszahlung oder Sicherheit innert 30 Tagen verlangen.
Bei Verzug (Art. 108 OR) kann business4you ohne Nachfrist die Vertragserfüllung aussetzen oder zurücktreten und Verzugszins von 5 % ab Fälligkeit verlangen. Weiterer Schadenersatz bleibt vorbehalten.
12 Projektfristen
Projektfristen beginnen, sobald der Vertrag abgeschlossen ist, wesentliche Punkte bereinigt, Formalitäten erfüllt und vereinbarte Vorauszahlungen geleistet sind. Fristen verlängern sich angemessen bei Mitwirkungssäumnis des Kunden, Vertragsänderungen, unvorhersehbarer Drittverzögerung oder höherer Gewalt.
Bei von business4you zu vertretender Lieferverzögerung hat der Kunde schriftlich zu mahnen und eine Nachfrist von mindestens 30 Tagen anzusetzen. Weitere Haftung für Verzugsschäden ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
13 Eigentumsvorbehalt
Die Arbeitsergebnisse bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von business4you. business4you darf den Eigentumsvorbehalt in öffentlichen Registern eintragen lassen.
14 Qualitätskontrolle und Mängelrüge
business4you führt vor der Lieferung eine branchenübliche Qualitätskontrolle durch. Der Kunde hat die Lieferung umgehend zu prüfen und erkennbare Mängel unverzüglich, verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung, spätestens innert fünf Arbeitstagen, schriftlich zu rügen. Unterlässt er die Rüge, gilt das Arbeitsergebnis als genehmigt.
15–17 Gewährleistung, Rechts- und Sachmängel
business4you gewährleistet die rechtzeitige Lieferung und für die Dauer der Gewährleistungsfrist, dass die Arbeitsergebnisse die schriftlich zugesicherten Eigenschaften aufweisen und deren bestimmungsgemässer Gebrauch keine Immaterialgüterrechte Dritter verletzt. Jede weitergehende Gewährleistung wird soweit gesetzlich zulässig wegbedungen.
Für Fremdfabrikate leistet business4you nur im Rahmen der Garantie des Drittlieferanten Gewähr. Bei Rechtsmängeln kann business4you nach eigenem Ermessen ändern, Nutzungsrechte erwerben oder die Vergütung unter Abzug einer Nutzungsentschädigung zurückerstatten. Bei Sachmängeln bessert oder ersetzt business4you so rasch als möglich. Weitergehende Schadenersatzforderungen sind soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
18 Haftung
business4you haftet für den beim Kunden durch nicht gehörige Vertragserfüllung entstandenen Schaden nur bei nachgewiesenem Verschulden. Gesetzliche Verschuldensvermutungen sind soweit zulässig wegbedungen. Die Haftung für Dienstleistungen, Beratung und Nebenpflichten ist auf grobe Fahrlässigkeit oder Absicht beschränkt.
Der Schadenersatzanspruch ist auf den Gesamtbetrag der vom Kunden bezahlten Vergütung beschränkt. Keine Haftung für Produktionsausfall, Nutzungsausfall, Auftragsverlust, entgangenen Gewinn, Mangelfolgeschäden sowie andere mittelbare oder unmittelbare Schäden.
19–20 Vertragsauflösung
Bei unvorhergesehenen Ereignissen, die Bedeutung oder Inhalt der Arbeitsergebnisse erheblich verändern, ist der Vertrag anzupassen oder business4you kann zurücktreten. business4you hat Anspruch auf Vergütung bereits erbrachter Leistungen.
Solange die Arbeitsergebnisse unvollendet sind, kann der Besteller gegen Vergütung der bereits geleisteten Arbeit und gegen volle Schadloshaltung (inkl. entgangenem Gewinn) zurücktreten. Sind sie vollendet, nur gegen volle Bezahlung der vereinbarten Vergütung. Die Auflösung ist schriftlich mitzuteilen.
21 Höhere Gewalt
Als höhere Gewalt gilt jeder äussere Umstand, dessen Eintritt trotz zumutbarer Vorkehren nicht verhindert werden konnte, insbesondere Feuer, Naturkatastrophen, Krieg, Handelssanktionen, Epidemien, Materialknappheit oder Energieunterbrüche. Streik gilt nur, wenn er die rechtzeitige Leistung unmöglich macht.
Höhere Gewalt berechtigt grundsätzlich nicht zum Rücktritt. business4you kann die Erfüllung um eine angemessene Frist hinausschieben; verspätete Lieferungen sind trotzdem zu entgelten.
22 Datenschutz
business4you hält die anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen ein. Der Kunde ermächtigt business4you, personenbezogene Daten des Kunden oder seiner Mitarbeitenden zu bearbeiten, soweit dies für die Erbringung der Arbeitsergebnisse, die Vertragserfüllung oder die Pflege der Geschäftsbeziehung erforderlich ist. Die Weitergabe an Dritte in der Schweiz und im Ausland erfolgt unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen. Details zur Plattform AIDA stehen in der Datenschutzerklärung.
23 Referenzerlaubnis
Der Kunde erteilt business4you die Erlaubnis, Namen und Logo als Referenz zu verwenden. Dieses Recht kann jederzeit zurückgezogen oder beschränkt werden.
24 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des internationalen Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschliesslich zuständig sind die für die Stadt Biel, Schweiz, zuständigen Gerichte. Teilzwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.
25 Schlussbestimmungen
Der Verzicht auf Ausübung eines Rechts stellt keinen generellen Verzicht dar. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen unberührt; die Parteien ersetzen sie durch eine wirksame Abrede gleichen wirtschaftlichen Erfolgs. Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Verrechnung und Vertragsübertragung nur mit schriftlicher Zustimmung der anderen Partei.
Die auf der Website publizierte PDF-Fassung ist die massgebliche Originalfassung: AGB als PDF (business4you.ch).
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